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   VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04   

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VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04 (https://dejure.org/2005,22530)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.05.2005 - 1 E 1546/04 (https://dejure.org/2005,22530)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 E 1546/04 (https://dejure.org/2005,22530)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2004 - 9 E 911/04

    Benutzungsgebühren; Notierungsgebühren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    Gleichwohl stellt die Notierung von Aktien im geregelten Markt einen Mehrwert dar, der dem Emittenten indirekt zugute kommt (ebenso VG Ffm, Urt. v. 08.11.2004 - 9 E 911/04- n.rk.).

    Die erkennende Kammer teilt allerdings nicht die Auffassung der früher zuständigen 9. Kammer, die in ihrem Urteil vom v. 08.11.2004 (- 9 E 911/04 -) hierzu die Auffassung vertreten hat, dass die Gebührenordnung der Beklagten nicht am Grundsatz der Kostendeckung zu messen sei, weil die Kostendeckung nicht der einzige zulässige Zweck für die Erhebung von Gebühren sei.

  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    Während das Rechtsstaatsprinzip nach Auffassung des BVerwG in seiner bundesrechtlichen Ausprägung nur diese Identitätsfunktion hat (BVerwG, Beschluss v. 25.07.2000, - 6 B 38/00 -, juris), fordert das Rechtsstaatsgebot in seiner landesrechtlichen Ausprägung nach Auffassung des HessVGH auch die Bestätigung der Legalität des Normsetzungsverfahrens (Legalitätsfunktion - vgl. HessVGH, Urt. v. 29.06.1993 - 11 N 2442/90 -, juris; Landesberufsgericht für Heilberufe beim HessVGH, Entscheidung vom 02.06.1993 - LBG 1434/89 -, juris).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 4 BN 46.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    In einem Ausfertigungsvermerk muss zwar das Wort "Ausfertigung" nicht zwingend vorkommen (BVerwG, B. v. 27.10.1998 - 4 BN 46/98 -, juris), gleichwohl muss es sich aber jedenfalls um die hinreichend klar zum Ausdruck gebrachte Erklärung handeln, dass der Inhalt der Urkunde mit dem Beschluss des Normgebungsorgans übereinstimmt (Authentizitätsnachweis) - und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Umstände beachtet worden sind (Legalitätsnachweis).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    In diesem Fall wäre ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht mehr zulässig gewesen (für das Steuerrecht BFH, Urt. v. 24.08.2004 - VIII R 14/02 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 2028/01

    Zulässige Ersatzverkündung der Börsengeschäftsbedingungen über das Internet

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich, dass eine Satzung ordnungsgemäß bekannt gemacht werden muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283; VG Ffm, Urt. v. 17.06.2002 - 9 E 2028/01 -, LRDB Hessen).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    Sie beruft sich insoweit auf das Urteil des BVerfG vom 19.03.2003 (2 BvL 9, 10, 11, 12/98 -, BVerfGE 108, 1 [18]).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    Es ist unschädlich, dass dies erst nachträglich erfolgt ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 NB 30/95).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 6 B 38.00

    Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die Ausfertigung einer Prüfungsordnung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    Während das Rechtsstaatsprinzip nach Auffassung des BVerwG in seiner bundesrechtlichen Ausprägung nur diese Identitätsfunktion hat (BVerwG, Beschluss v. 25.07.2000, - 6 B 38/00 -, juris), fordert das Rechtsstaatsgebot in seiner landesrechtlichen Ausprägung nach Auffassung des HessVGH auch die Bestätigung der Legalität des Normsetzungsverfahrens (Legalitätsfunktion - vgl. HessVGH, Urt. v. 29.06.1993 - 11 N 2442/90 -, juris; Landesberufsgericht für Heilberufe beim HessVGH, Entscheidung vom 02.06.1993 - LBG 1434/89 -, juris).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 6 C 5.01

    Streit um die Beitragserhebung zur Alterssicherung in einer Ärztekammer -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    Mit der Ausfertigung wird von dem zuständigen Ausfertigungsorgan bestätigt, dass der in der ausgefertigten Urkunde niedergelegte Normtext so von dem dafür zuständigen Normgeber beschlossen worden ist (BVerwG, Urt. v. 26.09.2001, 1 C 19/00 - juris).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich, dass eine Satzung ordnungsgemäß bekannt gemacht werden muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283; VG Ffm, Urt. v. 17.06.2002 - 9 E 2028/01 -, LRDB Hessen).
  • LBerG Heilberufe Hessen, 02.06.1993 - LBG 1434/89
  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2005 - 1 E 3922/04

    Heranziehung des Insolvenzverwalters zu Notierungsgebühren der Frankfurter

    Gegen die Rechtmäßigkeit der Gebührenordnung in formeller und materieller Hinsicht bestehen keine Bedenken (vgl. Urteil der 1. Kammer vom 12.05.2005; AZ 1 E 1546/04 [2]).

    Bei der Notierungsgebühr handelt es sich um eine Verbindlichkeit, die in anderer Weise durch die Verwaltung der Insolvenzmasse begründet wurde, nämlich dadurch, dass der Kläger es unterlassen hat, die Aufhebung der Zulassung der Aktien (Delisting) zu beantragen und es so hingenommen hat, dass die Aktien weitergehandelt und notiert werden konnten (vgl. insoweit bereits Urteile der Kammer v. 12.05.2005, AZ: 1 E 3211/04 [V] und 1 E 1546/04 [2]).

  • VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 3211/04
    Gegen die Rechtmäßigkeit der Gebührensatzung im Übrigen bestehen im formeller und materieller Hinsicht keine Bedenken (Urteil der 1. Kammer vom 12.05.2005, Az.: 1 E 1546/04 (2)).
  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2005 - 1 E 3588/04

    Börsenrecht; Insolvenz; Notierungsgebühr

    Ein entsprechender Antrag könnte gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den fortbestehenden Organen der Insolvenzschuldnerin gestellt werden (hierzu VG Frankfurt, Urteile vom 12.5.2005, Az 1 E 3211/04 und 1 E 1546/04).
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